Der vierte Teil der Beitragsreihe zu Internationalisierung im E-Commerce beschäftigt sich mit den eher offensichtlichen Herausforderungen. Es sollte jedem klar sein, dass Währungen umgerechnet werden müssen, Steuervorschriften zu beachten sind und Kunden beliefert werden müssen. Aber so manches Detail könnte dann doch übersehen werden. Es geht darum, nicht den leichtesten Weg für sich selbst sondern für seine Kunden zu finden.
Logistik – mehr als nur Versenden
Wie so oft heißt das Zauberwort „Transparenz“. Wer in ausländischen Online Shops einkauft, der möchte auch über die Lieferbedingungen und Lieferzeiten informiert werden. Schließlich hat man durch die heimischen Online Shops eine Grunderwartung, wie schnell die Bestellung daheim ankommen sollte.
Daher Tipp Nummer 1:
- Zeigen Sie immer offen die Bedingungen für den internationalen Versand und verstecken Sie diese nicht in den FAQs oder anderen Links. Positionieren Sie einen eindeutigen Link mit „Internationaler Versand“ in den Footer.
Das hat folgenden Vorteil. Der Kunde kann sich rechtzeitig informieren, ob er bestellen möchte und wird nicht erst im Check-Out von möglicherweise längeren Lieferzeiten oder -kosten überrascht. Das kann schnell zu Verärgerung beim User führen und ihn in Zukunft möglicherweise ganz vom Shop fernhalten.
Tipp Nummer 2:
- Gibt es eine günstige Versandoption? Wenn ja, dann sollten Sie diese auch rechtzeitig und entsprechend kommunizieren. Das kann kaufentscheidend sein.
Es ist generell die Frage, wie die Lager- und Versandoptionen zu organisieren sind. Je nach Reichweite der Shops muss überlegt werden, ob es Sinn macht die Waren im Ausland zu lagern und wie die Kooperation mit lokalen Versandanbietern funktionieren kann. Was hierbei beachtet werden muss, ist, dass die Verbraucher eben die schon erwähnte Erwartungshaltung haben, wie lange der Versand der Ware dauern sollte. Der Standard in Europa ist durch die dichte Infrastruktur ein anderer als beispielsweise in den USA. Während man in Deutschland mit einer Lieferung innerhalb der nächsten beiden Tage rechnet, kann es in Nordamerika durchaus über eine Woche dauern, bis das Paket ankommt.
Verschiedene Steuern und unterschiedliche Währungen
Es ist international kein Einzelfall, dass Länder mehr als zwei Mehrwertsteuersätze haben. Unsere direkten Nachbarn in Frankreich haben beispielsweise vier. Die Iren sogar fünf. Und innerhalb der USA hat jedes Bundesland seine eigene Mehrwertsteuer. Hat man den entsprechenden Mehrwertsteuersatz ermittelt, dann ist es auch eine Frage der Preisangabe, die den Gewohnheiten der Verbraucher im jeweiligen Zielland Rechnung tragen sollte. In Deutschland ist man es gewohnt, dass alle Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben werden. Alle angegebenen Preise in den USA sind dagegen Netto-Preise und so sollte sie dann auch im amerikanischen Shop angezeigt werden, sonst erscheinen die Produkte den Amerikanern als zu teuer.
Daraus ergibt sich dann auch die Frage, wie die Preise umgerechnet werden müssen. Bei einer schlichten Umrechnung wird es immer zu wilden Zahlenkonstellationen kommen und das sollte man vermeiden. Wiederum sind wir es gewohnt gerundete oder 99er Preise in den Läden und Shops anzutreffen. Daran sollte man sich dann auch international halten.
Wer hat Recht?
Eigentlich immer ein leidiges Thema, daher sollte man sich von Beginn an einen Fachanwalt für IT und E-Commerce mit ins Boot holen. Am besten natürlich ein Fachmann aus dem jeweiligen Zielland. Man muss den Verbrauchern Informationen zu AGBs, Widerrufsbelehrung sowie Versand- und Bezahlmethoden in der jeweiligen Landessprache und mit den landestypischen Eigenheiten zur Verfügung stellen. Ein Verbraucher darf beispielsweise nicht durch die AGBs eines ausländischen Online Händlers schlechter gestellt werden als durch die rechtlichen Bedingungen seines Heimlandes. Im Zweifel gelten damit immer die Richtlinien des Landes mit den strengeren Verbraucherschutzgesetzen. Als europäischer Online-Händler hat man da aber keine großen Probleme, da die Gesetze der EU zu striktesten gehören.
Auch sollte man sich vorher im Klaren sein, ob es nicht nur Sinn macht, seine Produkte in Ausland anzubieten, sondern auch, ob es verschärfte Gesetze gibt, welche die Produkte möglicherweise ganz verbieten. Alkohol wäre dabei in den arabischen Ländern ein Tabuthema. Das Beispiel ist da noch recht offensichtlich. Aber wer weiß schon, dass das Kinder Überraschungs-Ei in den USA verboten ist?
Es spricht vieles für die Gründung einer Tochtergesellschaft im Zielland, die den nationalen rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen unterliegt. Das hat vor allem Vorteile bei der Lagerung der Waren, bei der Buchführung, Rechnungslegung und Bilanzierung sowie beim Kundenservice.
(Bildquelle: Shutterstock)
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