Am 1.August tritt in Deutschland das Gesetz zur sogenannten Button-Lösung in Kraft. Shop Betreiber müssen einige Dinge anpassen, um keine Abmahnungen zu kassieren. Wir haben hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
1. Was ist die Buttonlösung?
Es handelt sich um eine Gesetzesänderung, die im Wesentlichen aus zwei Punkten besteht:
- Die Pflicht, Bestellvorgänge mit einer „Zahlungspflichtig“-Schaltfläche abzuschließen.
- Informationspflichten über Leistungsmerkmale, Mindestlaufzeiten, Gesamtpreise und Zusatzkosten. Diese müssen sich gut lesbar oberhalb des Kaufen Buttons befinden.
2. Wann tritt sie in Kraft?
01.08.2012
3. Für wen gilt sie?
Für alle B2C-Shops. B2B-Shops sind von der Regelung noch ausgeschlossen
4. Wie ist der Bestellbutton zu beschriften?
Die aufgeführten Beispiele sind im Gesetz als zulässig genannt.
Deutsch
- Zahlungspflichtig bestellen
- Kostenpflichtig bestellen
- Zahlungspflichtigen Vertrag schließen
- Kaufen
English
- Order with an obligation to pay
- Buy
- Purchase
5. Welche Informationspflichten kommen hinzu?
Über dem Bestellbutton müssen folgende (ohnehin zu erteilende) Informationen „unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ zur Verfügung gestellt werden:
- Produktbeschreibung („die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“)
- Mindestlaufzeit („die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat“)
- Gesamtpreis („den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht“)
- Versand- und Zusatzkosten („gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden“)
6. Was muss angepasst werden?
- Button zum Bestellen/Kaufen entsprechend der Vorgaben umbenennen.
- AGB: Wenn in den AGB der folgende oder ein ähnlicher Hinweis verwendet wird, muss dieser entsprechend der Buttonbeschriftung angepasst werden: „Über den Button „Bestellung absenden“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.“
- Artikel- und Bestellinformationen müssen sich in räumlicher Nähe zum Kaufen Button befinden.
- Auf der Bestellübersichtsseite sollte für jeden Artikel zusätzlich ein eindeutig bezeichneter Link, z.B. „alle Detail-Informationen zu dem Produkt“, mit aufgenommen werden, der dann auf die Produktdetailseite führt.
Quellen:
Gesetzestext:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708805.pdf
Whitepaper von Trustedshops:
http://www.trustedshops.de/shop-info/wp-content/uploads/2012/03/120320_Whitepaper-Button-L%C3%B6sung.pdf
t3n-Artikel:
http://t3n.de/news/abmahnungen-vermeiden-faq-389257/
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